In jedem Haushalt fällt Elektronik-Müll ab, der aber nicht im Hausmüll verschwinden sollte. Aber wohin mit den alten Elektrogeräten, Platinen und Handys? Wir zeigen es Ihnen!
Wenn ein Handy, ein Mixer oder ein Elektrorasierer defekt ist, findet man im Internet oder im Handel schnell Ersatz. Aber wohin mit den alten Geräten? Da vielen der Weg zum Wertstoffhof zu weit oder zu umständlich ist, landen die Geräte entweder im Hausmüll oder verstauben im Keller. Laut aktueller Studien landet nur etwa ein Drittel des Elektroschrotts deutscher Haushalte beim Verwertungshof und werden somit ordnungsgemäß entsorgt. Mehr als 6 Millionen Tonnen Elektroschrott landen so etwa im Müll oder werden illegal ins Ausland verfrachtet. Damit gehen wertvolle Ressourcen verloren, die nicht mehr recycelt werden können.
Gesetze ändern dies
Bereits seit einigen Jahren wurde aus diesem Grund die EU-Richtlinie in ein bindendes Gesetz umgewandelt welches besagt, dass Altgeräte im Handel kostenlos abgegeben werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Gerät auch in diesem Geschäft gekauft haben. Hiermit soll besonders der illegale Export in Drittländern unterbunden werden. Denn die Altgeräte enthalten wertvolle Metalle und wichtige Rohstoffe, die nicht verlorengehen dürfen. Recycling wird immer wichtiger in Zeiten knapper werdender Ressourcen.
Hierfür möchte die Bundesregierung auch möglichst viele Rückgabestationen schaffen, wo Sie ganz einfach ihren Elektroschrott loswerden können. Der Elektrohändler war hier der Beste Weg. Hier kann der Elektroschrott gesammelt und einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.
Allerdings gibt es hier einige Regelungen, die Sie beachten müssen. Denn längst ist nicht jedes Elektrogerät gleich. Bis zu einer Kantenlänge von 25 cm können Sie jedes Elektrogerät bei Ihrem Händler abgeben. Dies betrifft also Geräte wie Haartrockner, Föns, Handys oder Toaster. Möchten Sie allerdings einen defekten Fernseher oder eine Waschmaschine abgeben, können Sie sich nicht auf dieses Gesetz der Abnahmepflicht berufen. Meist werden die Geräte beim Kauf eines Neuen Geräts aber trotzdem vom Handel zurückgenommen.
Für Händler die über eine Verkaufsfläche für Elektronikartikel von mindestens 400 qm verfügen, ist das Gesetz allerdings bindend. Das bedeutet für Sie: Sie können Ihre Geräte beispielsweise im Media Markt zurückgeben, in Warenhäusern bei denen das Sortiment aber auch Lebensmittel und Kleidung beinhaltet ist das aber nicht immer so. Denn die Elektro-Abteilungen sind hier meist kleiner.
Kaufen Sie allerdings einen neuen Trockner, muss der Händler das alte Gerät auch im Gegenzug zurücknehmen. Allerdings muss dabei das neue Gerät auch der Geräteart des alten Geräts entsprechen. Kaufen Sie also einen Trockner und möchten dafür einen alten Kühlschrank zurückgeben, muss der Händler dies nicht akzeptieren. Dies gilt übrigens auch für Käufe aus dem Internet. Für Online-Händler richtet sich das Gesetz nach der Größe der Lagerfläche. Ist diese größer als 400 qm, sind auch die Online-Händler zu der Rücknahme verpflichtet.
Für Sie kostenlos
Kaufen Sie also einen Toaster im Internet und möchten den alten zurücksenden, müssen Sie nicht für den Versand aufkommen. Allerdings sind auch zentrale Abgabestellen im Gespräch. Auch hier haben Sie dann die Möglichkeit die entsprechenden Elektrogeräte kostenlos abzugeben. Diese Abgabestellen kümmern sich dann um eine umwelt- und fachgerechte Entsorgung der Geräte.
In Zukunft soll es im Internet eine Liste geben, in der alle deutschen Abgabestellen eingetragen werden. Dies ist besonders wichtig für Online-Händler, die so einen Kooperation-Partner finden könnten. Aber auch für Sie als Verbraucher wird eine Abgabe so deutlich erleichtert.